Nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall beraten und vertreten wir Sie in allen prozessrechtlichen und nachlassgerichtlichen Verfahren. Durch unsere ausschließliche auf das Erbrecht ausgerichtete Spezialisierung verfügen wir über langjährige Gerichtserfahrung auf diesem Rechtsgebiet.

Prozessvertretung in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten

Wir vertreten Sie bundesweit in allen Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten vor Gericht und in Mediations- und Schiedsverfahren.

Erbscheinverfahren und Europäisches Nachlasszeugnis

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, wenn es um die Abwicklung von Erbschaften im Ausland geht.

Abwicklung internationaler Erbfälle

Wir betreuen Sie mit unseren Kooperationspartnern bei der Abwicklung von internationalen Erbfällen, insbesondere in Frankreich, Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz.

Testamentsvollstreckungen

Bei der Abwicklung von Testamentsvollstreckungen unterstützen wir Sie im Rahmen Ihrer Amtsführung, erstellen Gutachten zu Kostenfragen und vertreten Sie in Haftungsprozessen oder nachlassgerichtlichen Entlassungsverfahren.

Unternehmensnachfolgen

Werden Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen vererbt, dann sind bei der Abwicklung nach dem Erbfall zahlreiche Besonderheiten bezüglich der Fortführung des Unternehmens zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie in Gesellschafterversammlungen, bei der Einleitung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen und bei Anmeldungen zum Handelsregister.