Vor dem Erbfall

Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und dem Recht der Vermögensnachfolge. Durch Schenkungen, Eheverträge, gesellschaftsrechtliche und testamentarische Regelungen lassen sich optimale zivilrechtliche und erbschaftsteuerliche Ergebnisse erzielen.

Gestaltung von Testamenten

Mit einer testamentarischen Regelung klären Sie, wer im Erbfall Ihr Vermögen erhält. Das Testament wird immer auf Ihre individuelle Lebenssituation abgestimmt und unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten optimal gestaltet.

Übertragung von Immobilien und Unternehmen

Sie können durch Schenkungen bereits zu Lebzeiten Immobilien und Unternehmen vorzeitig auf die nächste Generation übertragen und dabei gleichzeitig Ihre Versorgung sowie die des Lebenspartners sicherstellen.

Erbschaftsteuerberatung

Erbschaftsteuerliche Beratung ist die Grundlage einer jeden Vermögensnachfolgeregelung. So können Sie beispielsweise alle 10 Jahre die erbschaftsteuerlichen Freibeträge von Ehepartnern (500.000 €), Kindern (400.000 €) und Enkeln (200.000 €) ausschöpfen. Auch eine eigengenutzte Immobilie können Sie steuerfrei auf Ihren Ehepartner übertragen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit. Die Bevollmächtigung einer Ihnen nahestehenden Person kann für Vermögens- und Gesundheitsfragen erfolgen und wird individuell für Ihre Bedürfnisse erstellt.

Errichtung von Gesellschaften und Stiftungen

Durch die Errichtung von vermögensverwaltenden Gesellschaften und Stiftungen können Sie ebenfalls Nachfolgeregelungen treffen und insbesondere Immobilien und Unternehmensbeteiligungen  über Generationen hinweg sicher vererben.